Dass das Verwaltungsgericht Köln auf Wunsch namenloser Vertreter des Verteidigungsministeriums dem Kläger die Klageberechtigung aberkannt hat, ist viel mehr als der Versuch des Gerichts, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Es ist der Versuch des Verteidigungsministeriums, letztlich allen Bürgern die Klagemöglichkeit gegen Verletzungen des Grundgesetzes und des Völkerrechts zu nehmen.
Zum Archiv mit allen Artikeln
191712 |
Beschwerden seit 01.01.2020 von 1018 Personen |
Kerosinablass |
Beplanung der Übungslufträume |
ADS-B Exchange mit Flügen in Echtzeit |