Die neue Fluglärmschutzverordnung gilt mal wieder nur in der unmittelbaren Umgebung von Flughäfen, allerdings auch militärischen. Für die Opfer wildgewordener Kampfjetpiloten bietet sie keinerlei Schutz.
Zum Archiv mit allen Artikeln
191712 |
Beschwerden seit 01.01.2020 von 1018 Personen |
Kerosinablass |
Beplanung der Übungslufträume |
ADS-B Exchange mit Flügen in Echtzeit |