Die Schweizer wissen, dass sie sich den Tourismus kaputtmachen mit dem Herumgegurke von Militärpiloten. Die Androhung einer Schadenersatzklage wirkte: Sechswöchiger Verzicht der Nutzung der Trainingsräume mit PC-21 durch die Luftwaffe in den Kalenderwochen 27-32, vom 1. Juli 2013 bis 11. August 2013. Die Ausrede, dass wir angeblich den US-Amerikanern nichts vorschreiben könnten¹, zählt nicht. Zumindest die Bundesluftwaffe in Büchel könnte sich z.B. in den Sommerferien und im Advent die Bequemlichkeit des Übens vor der Haustür verkneifen, und die Kameraden aus Nordrhein-Westfalen und Bayern könnten davon absehen, durch halb Deutschland zu fliegen um uns zu nerven. Den Belgiern dürfte ein netter Hinweis „Spielt mal woanders“ reichen.
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